IP-Adresse: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine IP-adresse ist ein Code der jedem internetfähigen Gerät beim einwählen ins WorldWideWeb (WWW) erneut zugewiesen wird.
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Anders wie bei einer [[MAC-Adresse]] ist eine IP-adresse ein Code der jedem internetfähigen Gerät beim einwählen ins WorldWideWeb ([[www]]) erneut zugewiesen wird.
 
Ähnlich der Postanschrift auf einem Briefumschlag werden Datenpakete mit einer IP-Adresse versehen,die den adressierten Empfänger identifizieren kann.
 
Ähnlich der Postanschrift auf einem Briefumschlag werden Datenpakete mit einer IP-Adresse versehen,die den adressierten Empfänger identifizieren kann.
  
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Eine abschließende rechtliche Bewertung der Speicherung von IP-Adressen in Deutschland ist bislang nicht zustande gekommen.
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht urteilte am 2. März 2010, dass die Speicherung von IPs in Deutschland in ihrer bisherigen Umsetzung verfassungswidrig sei, da das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und hat zudem die Hürden für den Abruf dieser Daten als zu niedrig bewertet. Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Es stellte jedoch fest, dass die Vorratsdatenspeicherung unter schärferen Sicherheits- und Transparenzvorkehrungen sowie begrenzten Abrufmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden grundsätzlich zulässig sei.
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Einem Auskunftsgesuch der Staatsanwaltschaft ist dann nachzukommen, wenn dieses im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens über eine schwere Straftat im Sinne von § 100a Abs. 2 StPO erfolgt.[3] Die Speicherung von IP-Adressen zu anderen Zwecken (z. B. beim Besuch einer Internetseite, etwa in einer Logdatei) ist jedoch rechtlich völlig ungeklärt. So erklärte das Amtsgericht Berlin im März 2007 IP-Adressen zu personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 BDSG[4],[5] somit wäre ihre Speicherung nicht zulässig.
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Das Amtsgericht München entschied jedoch Ende September 2008, dass IP-Adressen nicht als personenbezogene Daten zu werten sind,[6] somit wäre ihre Speicherung grundsätzlich zulässig. Das Gericht knüpfte dies jedoch an einige Vorgaben. So hängt die Zulässigkeit der Speicherung von den Möglichkeiten desjenigen ab, der die Daten speichert. Hat er prinzipiell die Möglichkeit, eine Person anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren (etwa anhand eines personalisierten Benutzerkontos), so ist die automatische Speicherung nicht zulässig. In diesem Fall ist dies nur erlaubt, wenn der Benutzer seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat. Es ist festzuhalten, dass beide Urteile bzgl. IPv4-Adressen ergingen, aufgrund des größeren Adressbereiches von IPv6-Adressen sind letztere unter Umständen rechtlich anders einzuordnen.[7]
  
 
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Aktuelle Version vom 16. November 2012, 11:32 Uhr

                                           === WAS IST EINE IP-ADRESSE ? ===

Anders wie bei einer MAC-Adresse ist eine IP-adresse ein Code der jedem internetfähigen Gerät beim einwählen ins WorldWideWeb (www) erneut zugewiesen wird. Ähnlich der Postanschrift auf einem Briefumschlag werden Datenpakete mit einer IP-Adresse versehen,die den adressierten Empfänger identifizieren kann.

                                            ==== DIE IP-ADRESSEN ====
                                    

Es gibt 2 verschiedene IP-Adressen :Die IPv4 und die IPv6. Die IPv6 Adresse wurde Hinzugefügt da die verfügbarkeit der IPv4 Adressen zur Neige ging. Woraus sich schliessen lässt das es bereits fast 4.294.967.296 Milliarden internätfähige Geräte auf dieser Erde gibt wie zum Beispiel Laptops,Handys oder Playstations(nur Playstation 3 da Nr.2 das Ethernet benutzte und Nr.1 weder Ether-noch Internet benutzen konnte.)

                                            ==== DER AUFBAU DER IPv4====
Eine IP-Adresse besteht aus 32 Bits, also 4 Oktetts (Bytes).Damit sind bis zu 4.294.967.296 Milliarden IP-ADressen verfügbar.
IP

Beispiel:022.134.058.51

                                            ==== DER AUFBAU DER IPv6 ====

Die IPv6 Adresse besteht aus 128 Bits also 8 Oktetts die sowol Zahlen als auch Buchstaben enthalten können und damit um die 340.282.366.920.938.463.463.374.607.431.768.211.456 IP-Adressen zur verfügung stellen. Diese Anzahl reicht aus, um für jeden Quadratmillimeter der Erdoberfläche mindestens 665.570.793.348.866.944 IP-Adressen bereitzustellen.

Beispiel:01L.23E.45O.67N.1I6.MP2.AK3.923


                                            ==== BESONDERE IP-ADRESSEN ====

IP-Adresse Beschreibung
0.0.0.0 bis 0.255.255.255 Aktuelles Netz
10.0.0.0 bis 10.255.255.255 Netzwerk für den privaten Gebrauch
127.0.0.0 bis 127.255.255.255 Localnet
169.254.0.0 bis 169.254.255.255 Zeroconf
172.16.0.0 bis 172.31.255.255 Netzwerk für den privaten Gebrauch
192.0.0.0 bis 192.0.0.255 reserviert, aber zur Vergabe vorgesehen
192.0.2.0 bis 192.0.2.255 Dokumentation und Beispielcode
192.88.99.0 bis 192.88.99.255 6to4-Anycast-Weiterleitungspräfix
192.168.0.0 bis 192.168.255.255 Netzwerk für den privaten Gebrauch
198.18.0.0 bis 198.19.255.255 Netz-Benchmark-Tests
198.51.100.0 bis 198.51.100.255 Dokumentation und Beispielcode 2
203.0.113.0 bis 203.0.113.255 Dokumentation und Beispielcode 3
224.0.0.0 bis 239.255.255.255 Multicasts
240.0.0.0 bis 255.255.255.255 reserviert
255.255.255.255 Broadcast

Speichern von IP-Adressen

Eine abschließende rechtliche Bewertung der Speicherung von IP-Adressen in Deutschland ist bislang nicht zustande gekommen.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht urteilte am 2. März 2010, dass die Speicherung von IPs in Deutschland in ihrer bisherigen Umsetzung verfassungswidrig sei, da das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und hat zudem die Hürden für den Abruf dieser Daten als zu niedrig bewertet. Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Es stellte jedoch fest, dass die Vorratsdatenspeicherung unter schärferen Sicherheits- und Transparenzvorkehrungen sowie begrenzten Abrufmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden grundsätzlich zulässig sei.

Einem Auskunftsgesuch der Staatsanwaltschaft ist dann nachzukommen, wenn dieses im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens über eine schwere Straftat im Sinne von § 100a Abs. 2 StPO erfolgt.[3] Die Speicherung von IP-Adressen zu anderen Zwecken (z. B. beim Besuch einer Internetseite, etwa in einer Logdatei) ist jedoch rechtlich völlig ungeklärt. So erklärte das Amtsgericht Berlin im März 2007 IP-Adressen zu personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 BDSG[4],[5] somit wäre ihre Speicherung nicht zulässig.

Das Amtsgericht München entschied jedoch Ende September 2008, dass IP-Adressen nicht als personenbezogene Daten zu werten sind,[6] somit wäre ihre Speicherung grundsätzlich zulässig. Das Gericht knüpfte dies jedoch an einige Vorgaben. So hängt die Zulässigkeit der Speicherung von den Möglichkeiten desjenigen ab, der die Daten speichert. Hat er prinzipiell die Möglichkeit, eine Person anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren (etwa anhand eines personalisierten Benutzerkontos), so ist die automatische Speicherung nicht zulässig. In diesem Fall ist dies nur erlaubt, wenn der Benutzer seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat. Es ist festzuhalten, dass beide Urteile bzgl. IPv4-Adressen ergingen, aufgrund des größeren Adressbereiches von IPv6-Adressen sind letztere unter Umständen rechtlich anders einzuordnen.[7]

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Adresse

http://www.gutefrage.net/tag/ip-adresse/1

http://www.wieistmeineip.de/infos/