Hinweise zur Abfassung von Klausuren: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird in einer Aufgabestellung ein Fachbegriff verwendet, z.B. Modernisierung, dann müssen Sie diesen (auch wenn es die Aufgabenstellung nicht explizit verlangt) zumindest kurz erläutern. | Wird in einer Aufgabestellung ein Fachbegriff verwendet, z.B. Modernisierung, dann müssen Sie diesen (auch wenn es die Aufgabenstellung nicht explizit verlangt) zumindest kurz erläutern. | ||
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2011, 17:09 Uhr
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Verwendung von Operatoren in der Aufgabestellung
Auf der Hauptseite finden Sie einen Link zum Bildungsministerium NRW. Dort finden Sie die Operatoren und Erläuterungen dazu. Machen Sie sich mit der Verwendung der Operatoren vertraut, d.h. insbesondere sich Gedanken zu machen, was die Anforderungsbereiche 1, 2 und 3 voneinander unterscheidet und was die Operatoren innerhalb eines Anforderungsbereichs unterscheidet.
Verwendung von Fachbegriffen in der Aufgabestellung
Wird in einer Aufgabestellung ein Fachbegriff verwendet, z.B. Modernisierung, dann müssen Sie diesen (auch wenn es die Aufgabenstellung nicht explizit verlangt) zumindest kurz erläutern.
Die vorgestellten Arbeitsschritte können je nach Klausur in der Reihenfolge variieren!
Arbeitsschritt: Textvorstellung
(die einzelnen Spiegelstriche müssen nur dann bearbeitet werden, wenn sie für den Text sinnvoll bearbeitet werden können)
- Einordnung der Person/der Autorin/des Autors
- Textsorte, Ort, Zeit, Art und Anlass der z.B. Rede, Adressat(en)
- Gegenstand des Textausschnittes
- formale und inhaltliche Gliederung des zu analysierenden Textes/Ausschnittes
- Positionsbestimmung des Autors/der Autorin; Hauptthese
Arbeiten Sie strukturiert: Fertigen Sie zu jeder Aufgabe zunächst eine knappe Abfolge Ihrer Bearbeitung an, z.B. bei einer Stellungnahme (AFB 3):
- Meine Begriffsverwendung
- Meine Positionierung
- Meine Begründung
(wird fortgesetzt, CS)
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