Amt für Umweltschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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(Aktuelle Erkenntnisse des "Amt für Umweltschutz")
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'''Kontakt mit Papierfabrik'''
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Datum: 26.04.2010
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Von:Amt für Umweltschutz
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An: Leitung der Papierfabrik
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"Sehr geehrte Leitung der Papierfabrik;
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im Bezug auf eine Anfrage, die uns der örtliche Anglerclub gestellt hat, haben wir Wasserproben aus dem Fluss von Talstadt entnommen. Der Anglerclub klagte über vermehrtes Fischsterben. Das Testergebnis des TÜV passt auf diese Aussage: Der Sauerstoffbedarf im Flusswasser ist entschieden zu hoch. Er liegt bei 30 mg/l Wasser, obwohl er höchstens bei 25 mg/l liegen darf. Allerdings ist der Sauerstoffgehalt im fabriknahen Flusswasser erheblich zu niedrig. Mit 3 mg/l liegt er deutlich unter dem offiziell angestrebten Wert von ca. 6 mg/l. Dies ist auf die Schadstoffe im Abwasser Ihrer Fabrick zurückzuführen. Damit verstoßen Sie gegen Gesetz 1 a.
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Wir bitten um eine persönliche Besprechung, da wir nun den Zustand des fabriknahen Flusswassers stetig prüfen werden, § 18 b / § 12 / § 41.
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Mit freundlichen Grüßen
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Amt für Umweltschutz
  
  

Version vom 17. Mai 2010, 14:06 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Personen

  • Thomas M. (Gruppensprecher)
  • Kyra N.
  • Nina R.
  • Darius K.
  • Enes K.



Rollenkarte

Wir sind die zuständige Umweltschutzbehörde und als solche für die Luftreinhaltung und den Gewässerschutz zuständig. Wir haben u.a. die Aufgabe, die Betriebe in unserer Region zu überwachen und gegen etwaige Verstöße vorzugehen. Wir stützen uns auf Gesetze (s. M 9) und TÜV-Gutachten (s. M 2). Wir können Maßnahmen anordnen nötigenfalls auch Bußgeld verhängen. Allerdings erwarten unsere Vorgesetzten von uns, dass wir den Betrieben vorsichtig begegnen und im Einzelfall prüfen, was möglich, was nötig und was wirtschaftlich zumutbar ist.



Zusatzinformationen und Denkanstöße

1. Achtet besonders auf die Gesetze (M9) und das TÜV-Gutachten (M2). Bedenkt bei euren Maßnahmen ferner die witschaftliche Lage der Betriebe.

2. Die im TÜV-Gutachten genannten "Grenzwerte" entstammen der "Verwaltungsvorschrift zum Gewässerschutz" sowie der "Technischen Anleitung Luft".

3. Die Grenzwerte stellen Mindestanforderungen dar. Ihr strebt bessere Werte an!

4. das zuständige Ministerium hat euch Anweisungen erteilt, beim Gewässerschutz für ein Erreichen der Güteklasse II (s. M7) hinzuwirken.

5. Strafen werden erst ausgesprochen, wenn einer vorherigen "Anordnung" zur Behebung des jeweiligen Umweltverstoßes nicht Folge geleistet wurde.

6. Der Papierfabrik habt ihr bereits vor einem halben Jahr eine solche Anordnung zugeschickt. Ihr könntet also ein Bußgeld androhen (wieviel?).


Planungs- und Entscheidungsfragen, die im Spielverlauf zu verhandeln sind

  • Gespräche mit dem Management der Papier- und der Lackierfabrik führen
  • unter Umständen konkrete Maßnahmen anordnen (s. M 3 und M 4)
  • mit dem Stadtrat die wirtschaftliche Lage der Stadt und der Betriebe
  • Informationsgespräche mit dem Anglerclub und dem Fremdenverkehrsverein
  • den Betrieben Bußgelder androhen
  • eingehende Anfragen beantworten
  • Inwieweit verstoßen die beiden Betriebe gegen geltende Umweltschutzvorschriften und darin genannte Emissions-Grenzwerte?
  • Wenn Verstöße vorliegen, was kann/soll der jeweilige Betrieb zur Minderung des Schadstoffausstoßes tun?
  • Was passiert, wenn er nichts oder zuwenig tut?
  • Inwieweit darf/muss der Umweltschutz zurücktreten, wenn ein Betrieb durch die verordneten Umweltschutzmaßnahmen in seiner Existenz gefährdet wird?
  • Wenn tatsächlich in einen verbesserten Umweltschutz investiert werden sollte, wer trägt die Kosten? Gewährt die Stadt (der Staat) eventuell Zuschüsse?
  • Erhalten die Angler Schadenersatz wegen des wiederholten Fischsterbens? Wenn ja, in welcher Höhe und von wem?
  • Kann/Soll etwas dagegen unternommen werden, dass die Lackierfabrik die geplante neue Halle baut oder die Papierfabrik womöglich verkauft wird?

Akzentsetzungen im Spielverlauf mittels sogenannter "Ereigniskarten"

Ereigniskarte 1:

Die neueste TÜV-Messung besagt: Die Abwässer der Papierfabrik sind noch dreckiger geworden. Ihr Sauerstoffbedarf liegt mittlerweile bei 30 Milligramm pro Liter Wasser (vgl. dazu M 2).


Ereigniskarte 2:

Wasserprobleme haben ergeben, dass auch die Lackierfabrick erheblich zur Verschmutzung der Schwarzach beiträgt. Allerdings sind die erlaubten Höchstwerte noch nicht überschritten.


Ereigniskarte 3:

Die neueste TÜV-Messung hat erbracht: Der Schadstoffausstoß der Lackierfabrik ist deutlich angestiegen. Er beträgt gegenwärtig durchschnittlich 180 Milligramm pro Kubikmeter Luft (vgl. dazu M 2).


Protokollierung der Korrespondenz, der Gespräche und Verhandlungen

Aktuelle Erkenntnisse des "Amt für Umweltschutz"

M 2: Auswertung des Gutachten des TÜV zur Umweltbelastung (26.04.2010)

Papierfabrik:

  • Der Sauerstoffgehalt im fabriknahen Flusswasser ist erheblich zu niedrig. (3 mg/l statt 6 mg/l)
  • Der Sauerstoffbedarf im fabriknahen Flusswasser ist erheblich zu hoch. (30 mg/l statt 25 mg/l)


Lackierfabrik:

  • Der Schornstein ist 5 Meter zu niedrig.
  • zu hoher Schadstoffausstoß (180 mg/m³ statt 150 mg/m³)


M 9: Auswertung der Umweltschutzgesetze - mögliche Gesetzesverstöße (26.04.2010)

Gemeinsame Gesetzesverstöße

  • Abwasseranlagen: § 18 b, § 12, § 41

Papierfabrik

  • § 1 a

Lackierfabrik

  • § 5

Aktueller Briefverkehr:

Kontakt mit Papierfabrik Datum: 26.04.2010 Von:Amt für Umweltschutz An: Leitung der Papierfabrik

"Sehr geehrte Leitung der Papierfabrik; im Bezug auf eine Anfrage, die uns der örtliche Anglerclub gestellt hat, haben wir Wasserproben aus dem Fluss von Talstadt entnommen. Der Anglerclub klagte über vermehrtes Fischsterben. Das Testergebnis des TÜV passt auf diese Aussage: Der Sauerstoffbedarf im Flusswasser ist entschieden zu hoch. Er liegt bei 30 mg/l Wasser, obwohl er höchstens bei 25 mg/l liegen darf. Allerdings ist der Sauerstoffgehalt im fabriknahen Flusswasser erheblich zu niedrig. Mit 3 mg/l liegt er deutlich unter dem offiziell angestrebten Wert von ca. 6 mg/l. Dies ist auf die Schadstoffe im Abwasser Ihrer Fabrick zurückzuführen. Damit verstoßen Sie gegen Gesetz 1 a. Wir bitten um eine persönliche Besprechung, da wir nun den Zustand des fabriknahen Flusswassers stetig prüfen werden, § 18 b / § 12 / § 41.

Mit freundlichen Grüßen Amt für Umweltschutz


Stellungnahme vor der Konferenz

Maximalzielvorstellung

Problemlösungsvorschläge

Auswertung der Konferenz, Kurzkommentar