Amt für Umweltschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Mai 2010, 14:49 Uhr
Personen
- Thomas M. (Gruppensprecher)
- Kyra N.
- Nina R.
- Darius K.
- Enes K.
Rollenkarte
Wir sind die zuständige Umweltschutzbehörde und als solche für die Luftreinhaltung und den Gewässerschutz zuständig. Wir haben u.a. die Aufgabe, die Betriebe in unserer Region zu überwachen und gegen etwaige Verstöße vorzugehen. Wir stützen uns auf Gesetze (s. M 9) und TÜV-Gutachten (s. M 2). Wir können Maßnahmen anordnen nötigenfalls auch Bußgeld verhängen. Allerdings erwarten unsere Vorgesetzten von uns, dass wir den Betrieben vorsichtig begegnen und im Einzelfall prüfen, was möglich, was nötig und was wirtschaftlich zumutbar ist.
Zusatzinformationen und Denkanstöße
1. Achtet besonders auf die Gesetze (M9) und das TÜV-Gutachten (M2). Bedenkt bei euren Maßnahmen ferner die witschaftliche Lage der Betriebe.
2. Die im TÜV-Gutachten genannten "Grenzwerte" entstammen der "Verwaltungsvorschrift zum Gewässerschutz" sowie der "Technischen Anleitung Luft".
3. Die Grenzwerte stellen Mindestanforderungen dar. Ihr strebt bessere Werte an!
4. das zuständige Ministerium hat euch Anweisungen erteilt, beim Gewässerschutz für ein Erreichen der Güteklasse II (s. M7) hinzuwirken.
5. Strafen werden erst ausgesprochen, wenn einer vorherigen "Anordnung" zur Behebung des jeweiligen Umweltverstoßes nicht Folge geleistet wurde.
6. Der Papierfabrik habt ihr bereits vor einem halben Jahr eine solche Anordnung zugeschickt. Ihr könntet also ein Bußgeld androhen (wieviel?).
Planungs- und Entscheidungsfragen, die im Spielverlauf zu verhandeln sind
- Gespräche mit dem Management der Papier- und der Lackierfabrik führen
- unter Umständen konkrete Maßnahmen anordnen (s. M 3 und M 4)
- mit dem Stadtrat die wirtschaftliche Lage der Stadt und der Betriebe
- Informationsgespräche mit dem Anglerclub und dem Fremdenverkehrsverein
- den Betrieben Bußgelder androhen
- eingehende Anfragen beantworten
- Inwieweit verstoßen die beiden Betriebe gegen geltende Umweltschutzvorschriften und darin genannte Emissions-Grenzwerte?
- Wenn Verstöße vorliegen, was kann/soll der jeweilige Betrieb zur Minderung des Schadstoffausstoßes tun?
- Was passiert, wenn er nichts oder zuwenig tut?
- Inwieweit darf/muss der Umweltschutz zurücktreten, wenn ein Betrieb durch die verordneten Umweltschutzmaßnahmen in seiner Existenz gefährdet wird?
- Wenn tatsächlich in einen verbesserten Umweltschutz investiert werden sollte, wer trägt die Kosten? Gewährt die Stadt (der Staat) eventuell Zuschüsse?
- Erhalten die Angler Schadenersatz wegen des wiederholten Fischsterbens? Wenn ja, in welcher Höhe und von wem?
- Kann/Soll etwas dagegen unternommen werden, dass die Lackierfabrik die geplante neue Halle baut oder die Papierfabrik womöglich verkauft wird?
Akzentsetzungen im Spielverlauf mittels sogenannter "Ereigniskarten"
Ereigniskarte 1:
Die neueste TÜV-Messung besagt: Die Abwässer der Papierfabrik sind noch dreckiger geworden. Ihr Sauerstoffbedarf liegt mittlerweile bei 30 Milligramm pro Liter Wasser (vgl. dazu M 2).
Ereigniskarte 2:
Wasserprobleme haben ergeben, dass auch die Lackierfabrick erheblich zur Verschmutzung der Schwarzach beiträgt. Allerdings sind die erlaubten Höchstwerte noch nicht überschritten.
Ereigniskarte 3:
Die neueste TÜV-Messung hat erbracht: Der Schadstoffausstoß der Lackierfabrik ist deutlich angestiegen. Er beträgt gegenwärtig durchschnittlich 180 Milligramm pro Kubikmeter Luft (vgl. dazu M 2).
Protokollierung der Korrespondenz, der Gespräche und Verhandlungen
Aktuelle Erkenntnisse des "Amt für Umweltschutz"
M 2: Auswertung des Gutachten des TÜV zur Umweltbelastung (26.04.2010)
Papierfabrik:
- Der Sauerstoffgehalt im fabriknahen Flusswasser ist erheblich zu niedrig. (3 mg/l statt 6 mg/l)
- Der Sauerstoffbedarf im fabriknahen Flusswasser ist erheblich zu hoch. (30 mg/l statt 25 mg/l)
Lackierfabrik:
- Der Schornstein ist 5 Meter zu niedrig.
- zu hoher Schadstoffausstoß (180 mg/m³ statt 150 mg/m³)
M 9: Auswertung der Umweltschutzgesetze - mögliche Gesetzesverstöße (26.04.2010)
Gemeinsame Gesetzesverstöße
- Abwasseranlagen: § 18 b, § 12, § 41
Papierfabrik
- § 1 a
Lackierfabrik
- § 5
Aktueller Briefverkehr:
Kontakt mit dem Anglerclub
Datum: 26.04.2010
Von: Anglerclub
An: Amt für Umweltschutz
Sehr geehrtes Umweltamt,
der Fluss ist total Sauerstoffarm, sodass dort kaum mehr Fische leben. Wir bitten Sie ,dies zu überprüfen.
Vielen Dank, der Anglerclub
Ergebnis: Untersuchung des Wassers
Datum: 26.04.2010
Von: Anglerclub
An: Amt für Umweltschutz
Sehr geehrtes Amt für Umweltschutz,
wir fordern:
- die Papierfabrik soll ihre Abwässer reinigen
- Schäden, die durch Gewässerverschmutzung entstanden sind, sollen behoben werden; außerdem fordern wir Schadenersatz
- Aufklären des Dorfes über Gewässerverschmutzung
Mit freundlichen Grüßen
Der Anglerclub
Kontakt mit Papierfabrik
Datum: 26.04.2010
Von:Amt für Umweltschutz
An: Leitung der Papierfabrik
Sehr geehrte Leitung der Papierfabrik;
im Bezug auf eine Anfrage, die uns der örtliche Anglerclub gestellt hat, haben wir Wasserproben aus dem Fluss von Talstadt entnommen. Der Anglerclub klagte über vermehrtes Fischsterben. Das Testergebnis des TÜV passt auf diese Aussage: Der Sauerstoffbedarf im Flusswasser ist entschieden zu hoch. Er liegt bei 30 mg/l Wasser, obwohl er höchstens bei 25 mg/l liegen darf. Allerdings ist der Sauerstoffgehalt im fabriknahen Flusswasser erheblich zu niedrig. Mit 3 mg/l liegt er deutlich unter dem offiziell angestrebten Wert von ca. 6 mg/l. Dies ist auf die Schadstoffe im Abwasser Ihrer Fabrick zurückzuführen. Damit verstoßen Sie gegen Gesetz 1 a. Wir bitten um eine persönliche Besprechung, da wir nun den Zustand des fabriknahen Flusswassers stetig prüfen werden, § 18 b / § 12 / § 41.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Umweltschutz
Antwort:
Datum: 26.04.2010
Von: Leitung der Papierfabrik
An: Amt für Umweltschutz
Sehr geehrtes Amt für Umweltschutz,
wir dannken Ihnen für die Information, dennoch sind wir uns unserer Lage bewusst. Wir haben uns ebenfalls ein bestimmtes Konzept überlegt und würden uns über ein persönliches Gespräch freuen. Dennoch bitten wir Sie um mehr Zeit und Verständnis, da wir nicht alles auf einmal klären können.
Mit freundlichen Grüßen
Die Papierfabrik
Ergebnis: Meeting am 17.05.2010
Kontakt mit Lackierfabrik
Datum: 26.04.2010
Von: Lackierfabrik
An: Amt für Umweltschutz
Sehr geehrtes Amt für Umweltschutz,
wir möchten Sie informieren, dass wir planen, in unserer Fabrik eine Abgasverbrennungsanlage zu installieren. Diese würde unseren Ausstoß an Schadstoffen beträchtlich verringern. Das Höhendefizit des Schornsteins können wir erst beheben, wenn wir entsprechende Rücklagen erwirtschaftet haben.
Wir bitten Sie daher, den Stadtrat von den Modernisierungsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Lackierfabrik
Ergebnis: Meeting mit dem Stadtrat
Kontakt mit dem Stadtrat
Datum:17.05.2010
Von:Amt Für Umweltschutz
An:Stadtrat
Sehr geehrter Stadtrat,
wir möchtem Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen am 17.05.2010, indem wir ueber die Koorperation unserer beiden Unternehmen reden und über die wirtschaftliche Lage.
Mit freundlichen Grueßen
Amt für Umweltschutz
Stellungnahme vor der Konferenz
Konferenz mit Papierfabrik (17.05.2010)
- Sauerstoffgehalt soll erhöht werden
- Sauerstoffbedarf soll gesenkt werden
Maximalzielvorstellung
Konferenz mit Papierfabrik (17.05.2010)
- Papierfabrik gibt ein Konzept
Problemlösungsvorschläge
Konferenz mit Papierfabrik (17.05.2010)
- neue Kläranlagen
Auswertung der Konferenz, Kurzkommentar
Konferenz mit Papierfabrik (17.05.2010)
- Konzept: Kredit beim Stadtrat (3 Millionen Euro) - Kauf von Kläranlagen
> erhebliche Säuberung des Wassers
Ergebnis: Besprechung mit dem Stadtrat > Forderung von 3 Millionen Euro