John Rawls
John Rawls' Staatsphilosophische Theorie
Zu Beginn seiner Definition stellt Rawls fest, dass der Mensch im Urzustand nur als
theoretische Situation zu betrachten ist, dass heißt das es diese so nie gab. In diesem
Urzustand kennt niemand seine Klasse, Stellung oder Gaben. Der Mensch besitzt
keine definierte Vorstellung von „Gutem“. Für die grundsätzlich herrschende Gerech-
tigkeit ist das Nichtwissen der Menschen Voraussetzung. Damit werden Vernachläs-
sigungen und Bevorteilungen vermieden. Rawls geht davon aus, dass der Mensch im
Urzustand vernünftig ist und keine aufeinander gerichteten Interessen kennt. Das
heißt, dass er kein Interesse an den Interessen anderer Menschen hat.
Rawls behauptet eine Gruppe von Menschen würde sich zusammenfinden und eine endgültige Definition für die Regeln ihres Staates finden. Dabei würden sie zum ei- nen klären wie die Ansprüche gegeneinander geregelt seien und zum anderen fänden sie eine Definition von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Somit werden die Grund- sätze der Gerechtigkeit bestimmt. Diese Grundsätze seien das Ergebnis einer freien Übereinkunft aller Menschen. Daher ist diese Gerechtigkeit als Gerechtigkeit der Fairness zu bezeichnen. Die Verfassung und Gesetzgebungsverfahren würden nach vorher festgelegten Grundsätzen definiert. Rawls geht davon aus, dass die Gruppe zu zwei Grundsätzen kommen würde. Sie würden zum einen die Gleichheit der Grundrechte und -pflichten bestimmen. Zum anderen würde sie festlegen, dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheit nur dann gerecht seien, wenn sich aus ihnen ein Vorteil für jedermann ergebe. So dürfe es beispielsweise einer kleinen Gruppe besser gehen, so lange dadurch auch alle anderen begünstigt werden. Eine Gruppe von Menschen, in deren Gerechtigkeitsvorstellung die Zufälligkeiten der natürlichen Begabung und der gesellschaftlichen Verhältnisse nicht zu politischen und wirtschaftlichen Vorteilen führen dürfen, muss laut Rawls zu den genannten Grundsätzen kommen.
In diesem Gesellschaftssystem gäbe es zwei Institutionen. Zum einen gäbe es die die Seite der Menschen, die die Grundfreiheiten festlegen und sichern würden. Zum anderen gäbe es die, die Ungleichheiten bestimmen und einführen.
Verletzungen der Grundfreiheiten könnten nicht durch gesellschaftliche oder wirtschaftliche Vorteile gerechtfertigt werden, da aufgrund der Freiheitsverletzung aus ihnen kein Nutzen für alle gezogen werden könnte.
Rawls stellt sich außerdem die Frage, wie ein geburtsbedingter Unterschied zwischen den Menschen zu rechtfertigen sei. Geht man von dem von ihm begründeten Unterschieds- bzw. Differenzprinzip aus, so müsste es beispielsweise im Bildungs- system das Ziel geben, die langfristigen Aussichten der Benachteiligten zu verbessern. Er kommt in seinen Überlegungen zu dem Schluss, dass geburtsbedingte Unterschiede durch eine natürliche Verteilung bestimmt seien. Sie sind also Natur- gegeben und somit weder gerecht noch ungerecht, da sie nicht zu beeinflussen sind. Daraus folgert Rawls, dass sich die Institutionen in seinem konstruierten System weder gerecht noch ungerecht verhalten können. Er kommt zu der Feststellung, dass eine Klassengesellschaft ungerecht sei, da die Grundstruktur der Gesellschaften durch die willkürliche Verteilung der Natur gegeben ist. Des weiteren stellt er fest, dass die Verteilung der Gaben nie verdient sein kann. Der Charakter kann ebenfalls nicht als Verdienst gesehen werden, da er durch Außeneinflüsse geformt ist.