Amt für Umweltschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. März 2010, 16:50 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Personen

  • Nina R.
  • Kyra N.
  • Darius K.
  • Enes K.
  • Thomas M. (Gruppensprecher)



Rollenkarte

Wir sind die zuständige Umweltschutzbehörde und als solche für die Luftreinhaltung und den Gewässerschutz zuständig. Wir haben u.a. die Aufgabe, die Betriebe in unserer Region zu überwachen und gegen etwaige Verstöße vorzugehen. Wir stützen uns auf Gesetze (s. M 9) und TÜV-Gutachten (s. M 2). Wir können Maßnahmen anordnen nötigenfalls auch Bußgeld verhängen. Allerdings erwarten unsere Vorgesetzten von uns, dass wir den Betrieben vorsichtig begegnen und im Einzelfall prüfen, was möglich, was nötig und was wirtschaftlich zumutbar ist.


  • Gespräche mit dem Management der Papier- und der Lackierfabrik führen
  • unter Umständen konkrete Maßnahmen anordnen (s. M 3 und M 4)
  • mit dem Stadtrat die wirtschaftliche Lage der Stadt und der Betriebe
  • Informationsgespräche mit dem Anglerclub und dem Fremdenverkehrsverein
  • den Betrieben Bußgelder androhen
  • eingehende Anfragen beantworten


Zusatzinformationen und Denkanstöße

1. Achtet besonders auf die Gesetze (M9) und das TÜV-Gutachten (M2). Bedenkt bei euren Maßnahmen ferner die witschaftliche Lage der Betriebe.

2. Die im TÜV-Gutachten genannten "Grenzwerte" entstammen der "Verwaltungsvorschrift zum Gewässerschutz" sowie der "Technischen Anleitung Luft".

3. Die Grenzwerte stellen Mindestanforderungen dar. Ihr strebt bessere Werte an!

4. das zuständige Ministerium hat euch Anweisungen erteilt, beim Gewässerschutz für ein Erreichen der Güteklasse II (s. M7) hinzuwirken.

5. Strafen werden erst ausgesprochen, wenn einer vorherigen "Anordnung" zur Behebung des jeweiligen Umweltverstoßes nicht Folge geleistet wurde.

6. Der Papierfabrik habt ihr bereits vor einem halben Jahr eine solche Anordnung zugeschickt. Ihr könntet also ein Bußgeld androhen (wieviel?).


Planungs- und Entscheidungsfragen, die im Spielverlauf zu verhandeln sind

  • Inwieweit verstoßen die beiden Betriebe gegen geltende Umweltschutzvorschriften und darin genannte Emissions-Grenzwerte?
  • Wenn Verstöße vorliegen, was kann/soll der jeweilige Betrieb zur Minderung des Schadstoffausstoßes tun? Was passiert, wenn er nichts oder zu wenig tut?
  • Inwieweit darf/muss der Umweltschutz zurücktreten, wenn ein Betrieb durch die verordneten Umweltschutzmaßnahemn in seiner Existenz gefährdet wird?
  • Wenn tatsächlich in einen verbesserten Umweltschutz investiert werden sollte, wer trägt die Kosten? Gewährt die Stadt(der Staat) eventuell Zuschüsse?
  • Erhalten die Angler Schadenersatz wegen des wiederholten Fischsterbens? Wenn ja, in welcher Höhe und von wem?
  • Kann/Soll etwas dagegen unternommen werden, dass die Lackierfabrik die geplante neue Halle baut oder die Papierfabrik womöglich verkauft wird?


Akzentsetzungen im Spielverlauf mittels sogenannter "Ereigniskarten"

Protokollierung der Korrespondenz, der Gespräche und Verhandlungen

Gespräche mit der Gruppe... Ergebnis des Gesprächs (Kernpunkte)... Briefwechsel mit der Gruppe... Ergebnis des Briefwechsels (Kernpunkte)...
1.)
2.)



Stellungnahme vor der Konferenz

A) Maximalzielvorstellung:


B) Problemlösungsvorschläge:


Auswertung der Konferenz, Kurzkommentar: