Amt für Umweltschutz

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Inhaltsverzeichnis

Personen

  • Thomas M. (Gruppensprecher)
  • Kyra N.
  • Nina R.
  • Darius K.
  • Enes K.



Rollenkarte

Wir sind die zuständige Umweltschutzbehörde und als solche für die Luftreinhaltung und den Gewässerschutz zuständig. Wir haben u.a. die Aufgabe, die Betriebe in unserer Region zu überwachen und gegen etwaige Verstöße vorzugehen. Wir stützen uns auf Gesetze (s. M 9) und TÜV-Gutachten (s. M 2). Wir können Maßnahmen anordnen nötigenfalls auch Bußgeld verhängen. Allerdings erwarten unsere Vorgesetzten von uns, dass wir den Betrieben vorsichtig begegnen und im Einzelfall prüfen, was möglich, was nötig und was wirtschaftlich zumutbar ist.



Zusatzinformationen und Denkanstöße

1. Achtet besonders auf die Gesetze (M9) und das TÜV-Gutachten (M2). Bedenkt bei euren Maßnahmen ferner die witschaftliche Lage der Betriebe.

2. Die im TÜV-Gutachten genannten "Grenzwerte" entstammen der "Verwaltungsvorschrift zum Gewässerschutz" sowie der "Technischen Anleitung Luft".

3. Die Grenzwerte stellen Mindestanforderungen dar. Ihr strebt bessere Werte an!

4. das zuständige Ministerium hat euch Anweisungen erteilt, beim Gewässerschutz für ein Erreichen der Güteklasse II (s. M7) hinzuwirken.

5. Strafen werden erst ausgesprochen, wenn einer vorherigen "Anordnung" zur Behebung des jeweiligen Umweltverstoßes nicht Folge geleistet wurde.

6. Der Papierfabrik habt ihr bereits vor einem halben Jahr eine solche Anordnung zugeschickt. Ihr könntet also ein Bußgeld androhen (wieviel?).


Planungs- und Entscheidungsfragen, die im Spielverlauf zu verhandeln sind

  • Gespräche mit dem Management der Papier- und der Lackierfabrik führen
  • unter Umständen konkrete Maßnahmen anordnen (s. M 3 und M 4)
  • mit dem Stadtrat die wirtschaftliche Lage der Stadt und der Betriebe
  • Informationsgespräche mit dem Anglerclub und dem Fremdenverkehrsverein
  • den Betrieben Bußgelder androhen
  • eingehende Anfragen beantworten
  • Inwieweit verstoßen die beiden Betriebe gegen geltende Umweltschutzvorschriften und darin genannte Emissions-Grenzwerte?
  • Wenn Verstöße vorliegen, was kann/soll der jeweilige Betrieb zur Minderung des Schadstoffausstoßes tun?
  • Was passiert, wenn er nichts oder zuwenig tut?
  • Inwieweit darf/muss der Umweltschutz zurücktreten, wenn ein Betrieb durch die verordneten Umweltschutzmaßnahmen in seiner Existenz gefährdet wird?
  • Wenn tatsächlich in einen verbesserten Umweltschutz investiert werden sollte, wer trägt die Kosten? Gewährt die Stadt (der Staat) eventuell Zuschüsse?
  • Erhalten die Angler Schadenersatz wegen des wiederholten Fischsterbens? Wenn ja, in welcher Höhe und von wem?
  • Kann/Soll etwas dagegen unternommen werden, dass die Lackierfabrik die geplante neue Halle baut oder die Papierfabrik womöglich verkauft wird?

Akzentsetzungen im Spielverlauf mittels sogenannter "Ereigniskarten"

Ereigniskarte 1:

Die neueste TÜV-Messung besagt: Die Abwässer der Papierfabrik sind noch dreckiger geworden. Ihr Sauerstoffbedarf liegt mittlerweile bei 30 Milligramm pro Liter Wasser (vgl. dazu M 2).


Ereigniskarte 2:

Wasserprobleme haben ergeben, dass auch die Lackierfabrick erheblich zur Verschmutzung der Schwarzach beiträgt. Allerdings sind die erlaubten Höchstwerte noch nicht überschritten.


Ereigniskarte 3:

Die neueste TÜV-Messung hat erbracht: Der Schadstoffausstoß der Lackierfabrik ist deutlich angestiegen. Er beträgt gegenwärtig durchschnittlich 180 Milligramm pro Kubikmeter Luft (vgl. dazu M 2).


Protokollierung der Korrespondenz, der Gespräche und Verhandlungen

Aktuelle Erkenntnisse des "Amt für Umweltschutz"

M 2: Auswertung des Gutachten des TÜV zur Umweltbelastung (26.04.2010)

Papierfabrik:

  • Der Sauerstoffgehalt im fabriknahen Flusswasser ist erheblich zu niedrig. (3 mg/l statt 6 mg/l)
  • Der Sauerstoffbedarf im fabriknahen Flusswasser ist erheblich zu hoch. (30 mg/l statt 25 mg/l)


Lackierfabrik:

  • Der Schornstein ist 5 Meter zu niedrig.
  • zu hoher Schadstoffausstoß (180 mg/m³ statt 150 mg/m³)


M 9: Auswertung der Umweltschutzgesetze - mögliche Gesetzesverstöße (26.04.2010)

Gemeinsame Gesetzesverstöße

  • Abwasseranlagen: § 18 b, § 12, § 41

Papierfabrik

  • § 1 a

Lackierfabrik

  • § 5


Kontakt mit dem Anglerclub

Datum: 26.04.2010
Von: Anglerclub
An: Amt für Umweltschutz

Sehr geehrtes Umweltamt,
der Fluss ist total Sauerstoffarm, sodass dort kaum mehr Fische leben. Wir bitten Sie ,dies zu überprüfen.
Vielen Dank,

der Anglerclub

Ergebnis: Untersuchung des Wassers


Datum: 26.04.2010
Von: Anglerclub
An: Amt für Umweltschutz

Sehr geehrtes Amt für Umweltschutz,
wir fordern:

  • die Papierfabrik soll ihre Abwässer reinigen
  • Schäden, die durch Gewässerverschmutzung entstanden sind, sollen behoben werden; außerdem fordern wir Schadenersatz
  • Aufklären des Dorfes über Gewässerverschmutzung

Mit freundlichen Grüßen

Der Anglerclub


Datum: 17.05.2010
Von: Amt für Umweltschutz
An: Anglerclub

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie kurz über die aktuellen Stände der Dinge informieren.
Die Papierfabrik hat einen Kreditantrag beim Stadtrat in Höhe von 3 Millionen Euro gestellt, um neue Kläranlagen zu kaufen. Dieser bewilligt allerdings nur 2 Millionen Euro.
Die Lackierfabrik hat sich auch an den Stadtrat gewandt und bittet um finanzielle Unterstützung. Diese wurde bewilligt.
Ihre Forderung des Schadenersatzes müssen wir zu diesem Zeitpunkt zurückweisen, da zunächst die Gelder in die Fabriken fliessen müssen und weil Sie rechtlich gesehen bisher keinen Schaden davon getragen haben, weil Sie das Angeln als Freizeitaktivität betreiben und nicht als Beruf.
Mit freundlichen Grüßen

Das Amt für Umweltschutz

Kontakt mit Papierfabrik

Datum: 26.04.2010

Von:Amt für Umweltschutz

An: Leitung der Papierfabrik

Sehr geehrte Leitung der Papierfabrik;

im Bezug auf eine Anfrage, die uns der örtliche Anglerclub gestellt hat, haben wir Wasserproben aus dem Fluss von Talstadt entnommen. Der Anglerclub klagte über vermehrtes Fischsterben. Das Testergebnis des TÜV passt auf diese Aussage: Der Sauerstoffbedarf im Flusswasser ist entschieden zu hoch. Er liegt bei 30 mg/l Wasser, obwohl er höchstens bei 25 mg/l liegen darf. Allerdings ist der Sauerstoffgehalt im fabriknahen Flusswasser erheblich zu niedrig. Mit 3 mg/l liegt er deutlich unter dem offiziell angestrebten Wert von ca. 6 mg/l. Dies ist auf die Schadstoffe im Abwasser Ihrer Fabrick zurückzuführen. Damit verstoßen Sie gegen Gesetz 1 a. Wir bitten um eine persönliche Besprechung, da wir nun den Zustand des fabriknahen Flusswassers stetig prüfen werden, § 18 b / § 12 / § 41.

Mit freundlichen Grüßen

Amt für Umweltschutz


Antwort:

Datum: 26.04.2010

Von: Leitung der Papierfabrik

An: Amt für Umweltschutz

Sehr geehrtes Amt für Umweltschutz,

wir dannken Ihnen für die Information, dennoch sind wir uns unserer Lage bewusst. Wir haben uns ebenfalls ein bestimmtes Konzept überlegt und würden uns über ein persönliches Gespräch freuen. Dennoch bitten wir Sie um mehr Zeit und Verständnis, da wir nicht alles auf einmal klären können.

Mit freundlichen Grüßen

Die Papierfabrik

Ergebnis: Meeting am 17.05.2010


Kontakt mit Lackierfabrik

Datum: 26.04.2010

Von: Lackierfabrik

An: Amt für Umweltschutz

Sehr geehrtes Amt für Umweltschutz,

wir möchten Sie informieren, dass wir planen, in unserer Fabrik eine Abgasverbrennungsanlage zu installieren. Diese würde unseren Ausstoß an Schadstoffen beträchtlich verringern. Das Höhendefizit des Schornsteins können wir erst beheben, wenn wir entsprechende Rücklagen erwirtschaftet haben.

Wir bitten Sie daher, den Stadtrat von den Modernisierungsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Die Lackierfabrik

Ergebnis: Meeting mit dem Stadtrat


Kontakt mit dem Stadtrat

Datum:17.05.2010

Von:Amt Für Umweltschutz

An:Stadtrat

Sehr geehrter Stadtrat,

wir möchtem Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen am 17.05.2010, indem wir ueber die Koorperation unserer beiden Unternehmen reden und über die wirtschaftliche Lage.

Mit freundlichen Grueßen

Amt für Umweltschutz


Datum: 17.05.2010

Von: Amt für Umweltschutz

An: Stadtrat

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie so beschäftigt sind, dass Sie keine Zeit für ein Meeting mit uns haben, kontaktieren wir Sie nun ein weiteres Mal. Unsere Anliegen:

  • Um Kläranlagen finanzieren zu können, benötigt die Papierfabrik 3 Millionen Euro.

Wir bitten Sie, einen Kredit in dieser Höhe der Papierfabrik gewährleisten zu können. Ansonsten sehen wir uns gezwungen, der Papierfabrik ein Bußgeld zu verhängen. Die wirtschaftliche Lade dieses Unternehmens würde sich rapide verschlechtern. Dies kann nicht in Ihrem Sinne sein.

Mit freundlichen Grüßen

Amt für Umweltschutz

Stellungnahme vor der Konferenz

Konferenz mit Papierfabrik (17.05.2010)

  • Sauerstoffgehalt soll erhöht werden
  • Sauerstoffbedarf soll gesenkt werden


Konferenz mit dem Stadtrat (17.05.2010)

  • Gewähr eines Kredites in Höhe von 3 Millionen Euro für die Papierfabrik

Maximalzielvorstellung

Konferenz mit Papierfabrik (17.05.2010)

  • Papierfabrik gibt ein Konzept


Konferenz mit dem Stadtrat (17.05.2010)

  • Stadtrat stimmt dem Konzept zu

Problemlösungsvorschläge

Konferenz mit Papierfabrik (17.05.2010)

  • neue Kläranlagen


Konferenz mit dem Stadtrat (17.05.2010)

  • Kredit gewährleisten

Auswertung der Konferenz, Kurzkommentar

Konferenz mit Papierfabrik (17.05.2010)

  • Konzept: Kredit beim Stadtrat (3 Millionen Euro) - Kauf von Kläranlagen

> erhebliche Säuberung des Wassers

Ergebnis: Besprechung mit dem Stadtrat > Forderung von 3 Millionen Euro