Erziehungsinstitutionen: Familie

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  • Stellenwert der Familie als Erziehungsinstitution im Nationalsozialismus

Die Familie diente lediglich der Produktion von Nachkommen sowie deren Verpflegung und Versorgung im rein materiellen Sinn. Die erzieherische Funktion der Familie wurde auf das geringstmögliche Minimum reduziert; als Sozialisationsinstanz sollte sie weitgehend ausgeschaltet werden, während die eigentliche Sozialisation in der Schule und - vor allem - der HJ stattfand. Das lag daran, dass aus nationalsozialistischer Sicht die Familie - aufgrund der nicht möglichen absoluten Kontrolle der politischen Gesinnung aller Familienmitglieder - eine Bedrohung darstellte. Zu diesem Zweck sollten die einzelnen Familienmitglieder isoliert werden, indem sie an politischen Einrichtungen teilnahmen (Kinder - HJ, Mutter - NS-Frauenschaft, Vater - Beruf, ggf. auch Wehrpflicht und/oder Parteipflichten) und so wenig wie möglich Zeit miteinander verbrachten.

  • Funktion der Familie

Daraus ergibt sich als Funktion der Familie:

    • in erster Linie die Zeugung von möglichst vielen Kindern (daher: Familiengründung als nationale Pflicht),
    • deren Versorgung sowie
    • das Vorleben der geschlechtsspezifischen Rollen.

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  • Element C