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GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
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GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. GEMA wurde am 24. August 1947 gegründet.  
 
Die GEMA vertritt Komponister, Textdichter und Verleger indem sie dafür sorgt das die Nutzungs- und Urheberrechte eingehalten werden.
 
Die GEMA vertritt Komponister, Textdichter und Verleger indem sie dafür sorgt das die Nutzungs- und Urheberrechte eingehalten werden.
 
Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins fundiert auf staatlicher Verleihung (§ 22 BGB). Vorstandsvorsitzender ist Harald Heker. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Jörg Evers.
 
Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins fundiert auf staatlicher Verleihung (§ 22 BGB). Vorstandsvorsitzender ist Harald Heker. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Jörg Evers.

Version vom 27. Mai 2011, 13:13 Uhr

GEMA

GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. GEMA wurde am 24. August 1947 gegründet. Die GEMA vertritt Komponister, Textdichter und Verleger indem sie dafür sorgt das die Nutzungs- und Urheberrechte eingehalten werden. Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins fundiert auf staatlicher Verleihung (§ 22 BGB). Vorstandsvorsitzender ist Harald Heker. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Jörg Evers.

Wenn man Mitglied werden möchte, schließt die GEMA mit dem Urheber einen Berechtigungsvertrag, der dann das Gesamtrepertoire des betreffenden Urhebers umfasst ab.Nutzer dieser Werke, hauptsächlich Hersteller von (Bild-/)Tonträgern, Rundfunk- und Fernsehsender, Veranstalter von Live-Musik uvm. erwerben bei der GEMA die jeweils notwendigen Rechte für die Nutzung gegen die Zahlung einer Vergütung, die dann nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an die Berechtigten ausgeschüttet wird. Die GEMA ist vereinsrechtlich organisiert. Sie vertritt 64.354 Komponisten, Textdichter und Musikverleger (Stand: 2009).

Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem so genannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet. Die Ausschüttung der Tantiemen erfolgt nach einem Punktesystem, das zwischen U-Musik(unterhaltender Musik) und E-Musik(ernster Musik) unterscheidet; ein einzelnes Lied aus der Popmusik wird beispielsweise mit 12 Punkten bewertet, ein mit großem Orchester instrumentiertes Werk von mehr als sechzig Minuten Spieldauer dagegen mit 1.200 Punkten.

Die Gesamterträge der GEMA im Geschäftsjahr 2009 lagen bei € 841,1 Mio. und damit um € 18,0 Mio. oder 2,2 Prozent über dem Niveau des Jahres 2008 ( € 823,0 Mio.). Davon wurden € 713,051 Mio. (2008: € 700,6 Mio.) an die Rechteinhaber ausgezahlt.