GEMA

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GEMA

GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA wurde am 24. August 1947 gegründet. Die GEMA vertritt Komponister, Textdichter und Verleger, indem sie dafür sorgt das die Nutzungs- und Urheberrechte eingehalten werden. Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins fundiert auf staatlicher Verleihung (§ 22 BGB). Vorstandsvorsitzender ist Harald Heker. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Jörg Evers.

Wenn man Mitglied werden möchte, schließt die GEMA mit dem Urheber einen Berechtigungsvertrag, der dann das Gesamtrepertoire des betreffenden Urhebers umfasst ab.Nutzer dieser Werke, hauptsächlich Hersteller von (Bild-/)Tonträgern, Rundfunk- und Fernsehsender, Veranstalter von Live-Musik uvm. erwerben bei der GEMA die jeweils notwendigen Rechte für die Nutzung gegen die Zahlung einer Vergütung, die dann nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an die Berechtigten ausgeschüttet wird. Die GEMA ist vereinsrechtlich organisiert. Sie vertritt 64.354 Komponisten, Textdichter und Musikverleger (Stand: 2009).

Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem so genannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet. Die Ausschüttung der Tantiemen erfolgt nach einem Punktesystem, das zwischen U-Musik(unterhaltender Musik) und E-Musik(ernster Musik) unterscheidet; ein einzelnes Lied aus der Popmusik wird beispielsweise mit 12 Punkten bewertet, ein mit großem Orchester instrumentiertes Werk von mehr als sechzig Minuten Spieldauer dagegen mit 1.200 Punkten.

Die Gesamterträge der GEMA im Geschäftsjahr 2009 lagen bei € 841,1 Mio. und damit um € 18,0 Mio. oder 2,2 Prozent über dem Niveau des Jahres 2008 ( € 823,0 Mio.). Davon wurden € 713,051 Mio. (2008: € 700,6 Mio.) an die Rechteinhaber ausgezahlt.


Gema

(2012)

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte der Urheberrechten von den in ihr organisierten Urhebern, Verlegern und anderen Rechtsnachfolgern für Ton-Medien in Deutschland verwaltet und schützt.

2011 hatte die Gema insgesamt 65.722 Mitglieder, davon 86% Urheber (Komponisten, Textdichter), 8% Verleger (Besitzer von Musikverlägen) und 6% Rechtsnachfolger (Erben). Allerdings sind nur ca. 3400 Personen sogenannte ordentlichen GEMA-Mitglieder und die Restlichen sind außerordentliche und angeschlossene Mitglieder, die kaum Mitspracherecht haben. Wenn nun jemand Live-Musik, hintergrund Musik im Lokal, Musik in Diskotheken, Musik im Fernsehn oder im Radio oder in anderen öffentlichen Einrichtungen abspielen möchte und diese Musik aus dem so gennanten Weltrepertoir der Gema ist, müssen Vergütungen an die Gema gezahlt werden, wie hoch diese Vergütungen sind hängt von vielen Faktoren ab. Einerseits von den Songs und deren Punktewertung (je mehr Punkte desto höher die Vergütung), welche von der Länge, dem Aufwand und der "Kulturellen Bedeutung" abhängt und andererseits von dem Zweck, ob Fernsehn, Lokal oder anderem. Dies hängt auch wiederum von vielen Faktoren wie der Location, der Größe einer Location, den Besucherzahlen, dem Eintrittsgeld, den Einschaltquoten und vielen anderen ab. Dafür bietet die Gema verschiedene Tarife an [1]. Um sich ein ungefähres Bild der Preise zu verschaffen, kann man mit dem Tarifrechner ausrechnen, wie hoch die Vergütungen bei angegebenen Faktoren wären (geht ganz schnell) :[2]

Wichtigsten Tarife:

  • Unterhaltungsmusikkonzertveranstaltungen (Tarif U-K)
  • Live-Musik in Discotheken (Tarif U-T)
  • Hintergrundmusik mit Musikern (Tarif U)
  • Regelmäßige Filmvorführung - Kino (Tarif T-F)
  • Industriefilme, Lehrfilme, Dokumentationsfilme (Tarif T-W-AV)
  • Wiedergabe von Fernsehsendungen (Tarif FS)
  • Tarif VR-W I Hintergrundmusik oder Funktionsmusik auf Internetseiten
  • Wiedergabe von Radiosendungen (Tarif R)
  • Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe (Tarif M-U)

Nach Abzug der Verwaltungsgebühr und den Unkosten der Gema, werden die Vergütungen weiter an die Mitglieder, hauptsächlich an die ordentlichen Mitglieder ausgezahlt. Die Verteilung und Auszahlungsmodalitäten werden in der Mitgliederversammlung geregelt.


Ein anderer Aufgabenteil der Gema besteht darin, die Urheberrechte zu schützen und dafür zu sorgen, dass Tondateien nicht ohne eine Lizenz genutzt oder kopiert werden. Besonders das File-sharing, Videoplattformen sowie Webradios im Internet sind Diskutiert, da man im Internet unzählig kopieren kann und eine Kontrolle schwer ist. Doch auch das Internet ist kein Rechtsfreier Raum. In den letzten Jahren klagte die Gema oft gegen Plattformen wie Youtube, was zum Ziel hatte Dateien zu sperren, das hochladen geschützter Werke zu erschweren und auch eine grundsätzliche Haftung für Täter (Uploader..)einzuführen. Immer wieder werden neue Gerichtsurteile gefällt. Bis jetzt müssen Internetplattformen ihre Foren nicht nach geschützten Werken durchsuchen, Upoads nicht überprüfen und auch eine Grundsätzliche Haftung der Täter wurde nicht durchgesetzt. Allerdings muss es Nutzern erschwert werden geschützte Werke hochzuladen und bei Hinweisen auf solche Werke müssen diese gelöscht werden. Die Gema versucht auch außerhalb des Gerichts mit Plattformen sich zu einigen und Verträge zu schließen, wobei weitere Regelungen und Gerichtsurteile abzuwarten sind.