Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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(Was hat der normale Internetnutzer mit dem Urheberrecht zutun?)
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Durch das Internet ist es wesentlich einfacher geworden Werke zu erstellen, zu veröffentlichen und zu nutzen.  
 
Durch das Internet ist es wesentlich einfacher geworden Werke zu erstellen, zu veröffentlichen und zu nutzen.  
 
Wenn zum Beispiel ein unbekannter Musiker seinen neuen Song im Internet veröffentlich, können diesen alle Internetnutzer hören oder vielleicht auch runterladen. Das Internet bietet ihm also die Chance bekannt zu werden. Aber wenn ein andere Mensch die Lieder von dem neuen Album des Musikers auf beispielsweise YouTube hochläd, können wieder alle Menschen die Musik hören und runterladen. Dies machen sie ohne zu bezahlen. Für den Musiker bedeutet das Verlust, da nun niemand mehr sein Album kauft. Im schlimmsten Fall geht er sogar pleite.  
 
Wenn zum Beispiel ein unbekannter Musiker seinen neuen Song im Internet veröffentlich, können diesen alle Internetnutzer hören oder vielleicht auch runterladen. Das Internet bietet ihm also die Chance bekannt zu werden. Aber wenn ein andere Mensch die Lieder von dem neuen Album des Musikers auf beispielsweise YouTube hochläd, können wieder alle Menschen die Musik hören und runterladen. Dies machen sie ohne zu bezahlen. Für den Musiker bedeutet das Verlust, da nun niemand mehr sein Album kauft. Im schlimmsten Fall geht er sogar pleite.  
Das Urheberrecht ist dazu da um solche Gegebenheiten zu verhindern. Es besagt, dass <u>Unterstrichener Text</u>nur<u>Unterstrichener Text</u Urheber das Recht hat sein Werk zu veröffentlichen und, dass er außerdem das Recht hat es zu verkaufen und Geld dafür zu bekommen.  
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Das Urheberrecht ist dazu da um solche Gegebenheiten zu verhindern. Es besagt, dass nur Urheber das Recht hat sein Werk zu veröffentlichen und, dass er außerdem das Recht hat es zu verkaufen und Geld dafür zu bekommen.  
 
Das gilt übrigens nicht nur für Musik, sondern auch für Filme, Bilder und Texte aller Art.
 
Das gilt übrigens nicht nur für Musik, sondern auch für Filme, Bilder und Texte aller Art.

Version vom 9. Mai 2012, 17:26 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Urheberrechte

Was ist alles urheberrechtlich geschützt?

Werke, wie

-> Musik,

-> Sprachwerke,

-> Filmwerke,

-> Kunstwerke,

-> bildende Kunst (z.B. Bilder) und

-> Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Zeichnungen,Pläne etc.

sind urheberrechtlich geschützt, vorausgesetzt sie sind persönliche, geistige Schöpfungen.

Urheberpersönlichkeitsrecht

Der Urheber

Es gibt einzelne Urheber, aber auch Miturheber. Der Urheber wird als Schöpfer des Werkes definiert. Als Miturheber werden mehrere Personen bezeichnet, die zusammen ein Werk geschaffen haben. Diese haben alle das gleiche Recht. Das heißt, wenn ein Miturheber nicht mit der Verwertung des Werkes einverstanden ist, kann er diese verhindern. Die Miturheber verdienen, wenn nicht anders vereinbart, alle gleichviel an der Vermarktung des Werkes.


Was hat der normale Internetnutzer mit dem Urheberrecht zutun?

Durch das Internet ist es wesentlich einfacher geworden Werke zu erstellen, zu veröffentlichen und zu nutzen. Wenn zum Beispiel ein unbekannter Musiker seinen neuen Song im Internet veröffentlich, können diesen alle Internetnutzer hören oder vielleicht auch runterladen. Das Internet bietet ihm also die Chance bekannt zu werden. Aber wenn ein andere Mensch die Lieder von dem neuen Album des Musikers auf beispielsweise YouTube hochläd, können wieder alle Menschen die Musik hören und runterladen. Dies machen sie ohne zu bezahlen. Für den Musiker bedeutet das Verlust, da nun niemand mehr sein Album kauft. Im schlimmsten Fall geht er sogar pleite. Das Urheberrecht ist dazu da um solche Gegebenheiten zu verhindern. Es besagt, dass nur Urheber das Recht hat sein Werk zu veröffentlichen und, dass er außerdem das Recht hat es zu verkaufen und Geld dafür zu bekommen. Das gilt übrigens nicht nur für Musik, sondern auch für Filme, Bilder und Texte aller Art.