Urheberrecht

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Inhaltsverzeichnis

Urheberrechte

Was ist alles urheberrechtlich geschützt?

Werke, wie

-> Musik,

-> Sprachwerke,

-> Filmwerke,

-> Kunstwerke,

-> bildende Kunst (z.B. Bilder) und

-> Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Zeichnungen,Pläne etc.

sind urheberrechtlich geschützt, vorausgesetzt sie sind persönliche, geistige Schöpfungen.

Der Urheber und das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht

Es gibt einzelne Urheber, aber auch Miturheber. Der Urheber wird als Schöpfer des Werkes definiert. Er hat das Recht zu entscheiden ob,wann und wie sein Werk veröffentlicht wird. Außerdem kann er anderen jederzeit verbieten seine Schöpfung zu verwenden, wenn sein Werk stark verändert wird, oder es seinen Ruf schädigt. Als Miturheber werden mehrere Personen bezeichnet, die zusammen ein Werk geschaffen haben. Diese haben alle gleiche Recht wie ein einzelner Urheber. Das heißt, wenn ein Miturheber nicht mit der Verwertung des Werkes einverstanden ist, kann er diese verhindern. Die Miturheber verdienen, wenn nicht anders vereinbart, alle gleichviel an der Vermarktung des Werkes.


Was hat der normale Verbraucher mit dem Urheberrecht zutun?

Durch das Internet ist es wesentlich einfacher geworden Werke zu erstellen, zu veröffentlichen und zu nutzen. Wenn zum Beispiel ein unbekannter Musiker seinen neuen Song im Internet veröffentlich, können diesen alle Internetnutzer hören oder vielleicht auch runterladen. Das Internet bietet ihm also die Chance bekannt zu werden. Aber wenn ein andere Mensch die Lieder von dem neuen Album des Musikers auf beispielsweise YouTube hochläd, können wieder alle Menschen die Musik hören und runterladen. Dies machen sie ohne zu bezahlen. Für den Musiker bedeutet das Verlust, da nun niemand mehr sein Album kauft. Im schlimmsten Fall geht er sogar pleite. Das Urheberrecht ist dazu da um solche Gegebenheiten zu verhindern. Es besagt, dass nur Urheber das Recht hat sein Werk zu veröffentlichen und, dass er außerdem das Recht hat es zu verkaufen und Geld dafür zu bekommen. Das gilt übrigens nicht nur für Musik, sondern auch für Filme, Bilder und Texte aller Art. Eine zweite Gegebenheit, die viele Menschen angeht ist das Verfassen von Texten und Vorträgen und das Verwenden von Texten und Bildern aus dem Internet. Gestaltet man einen Vortrag oder Text, dann verwendet man häufig Quellen aus dem Internet. Egal ob man diesen Vortrag oder Text später im Internet veröffentlicht oder nicht, diese Quellen müssen angegeben werden, sobald jener in irgendeiner Weise von anderen Menschen gelesen wird. Also wenn beispielsweise ein Lehrer seinen Schülern einen Text gibt, muss er angeben von wem dieser Text verfasst wurde und woher er ihn hat. Im dritten Beispiel geht es um den Erwerb und den darauf folgenden Gebrauch eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Der obengenannte Musiker verkauft nun sein Album. Der Käufer des Albums hat nun das Recht die Musik zu hören und sie sich als Schutzkopie auf eine Cd oder ein anderes Medium zu brennen. Er besitzt also die einfache Nutzungslizenz. Beim Onlinekauf dieses Albums muss der Käufer diese Lizenz, welche die durch den Kauf des Albums erworbenen Rechte darlegt, akzeptieren. Eine Bibliothek oder Schule hat die erweiterte Nutzungslizenz, mit welcher ihr erlaubt wird die erworbenen Bücher etc. zu verleihen. Tanzschulen, Clubs und andere öffentliche Ort in denen Musik abgespielt wird zahlen für diese Erlaubnis Steuern an die GEMA.

Links und Quellen

http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63346/kreislaeufe

http://www.urheberrecht.org/