Vorlage:Bild-PD-§134
Aus KAS-Wiki
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde. Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach §134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft. | ||
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei. |
Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.
Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf. Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review! |