Creative Commons: Unterschied zwischen den Versionen

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* Es gibt die ''Kurzversion'', die hauptsächlich für Laien gedacht ist und die Grundgedanken dieser Lizenz enthält, jedoch  rechtlich nicht maßgeblich ist. Der Benutzer kann sich hier nur einen guten überblick über den rechtlichen Ramen verschaffen.
 
* Es gibt die ''Kurzversion'', die hauptsächlich für Laien gedacht ist und die Grundgedanken dieser Lizenz enthält, jedoch  rechtlich nicht maßgeblich ist. Der Benutzer kann sich hier nur einen guten überblick über den rechtlichen Ramen verschaffen.
 
* Dann gibt es die ''Langversion'' der Lizenz in Form eines juristischen Volltextes. Diese Version ist alleine rechtlich maßgebend. Sie sind auch auf die jeweiligen staatlichen Rechtssysteme angepasst und sind rechtlich gültig.
 
* Dann gibt es die ''Langversion'' der Lizenz in Form eines juristischen Volltextes. Diese Version ist alleine rechtlich maßgebend. Sie sind auch auf die jeweiligen staatlichen Rechtssysteme angepasst und sind rechtlich gültig.
* Element C
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* Die ''Metadaten'' im RDF-Format sind international alle gleich und sorgen dafür, dass die Lizenzen von den Suchmaschinen im Internet erkannt werden.

Version vom 20. Juni 2012, 23:24 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Notwendigkeit von Creative Commons

In der neuen Zeit des Internets, in der innerhalb kürzester Zeit eine globale, freie Vernetzung entstanden ist und in einer so entstandenen parallelen "Welt der öffentlichen Kommunikation und des öffentlichen Wissens"; einer Bibliothek, scheinbar gefüllt mit dem Wissen der gesamten Menschheit, für einen Großteil der Menschen selbstverständlich und immer zugänglich-und dies nicht nur in Form der passiven sondern auch einer selbstverständlichen aktiven Nutzung (indem eigenes Wissen, eigene Meinungen und Kreationen und letztendlich alles Digitalisierbare im Internet veröffentlicht und mit der Öffentlichkeit geteilt werden kann), in dieser Welt, die ständig und unaufhaltsam wächst und sich aktualisiert und weiterentwickelt, kommt die reale Welt bzw. ihre gesellschaftlichen eingeschränkten und im Vergleich unfrei erscheinenden Systeme der "westlichen Welt", auch mit ihren Rechten mit der rasanten Geschwindigkeit der Entwicklung in der parallelen Welt des Internets nicht mehr mit.

So ist das Internet zwar kein rechtsfreier Raum und es wird versucht, die Gesetze, Rechte und Moralvorstellungen der bereits vorhandenen Gesellschaft in die des Internets zu übertragen, aber im Laufe der Zeit haben sich, durch die ganz anderen und sich durch viel weniger Einschränkungen auszeichnenden Bedingungen, die im Internet herrschen, ganz andere Rechts- und Moralvorstellungen herausgebildet, in denen das Kollektiv eine viel größere Rolle spielt. So ist jeder zunächst gleich im Internet, hat die gleichen Möglichkeiten, die gleichen Vorraussetzungen, ist viel mehr Individuum, gleichzeitig aber eines mehr oder weniger kollektiven Denkens und Eigentums "unterworfen". Zumindest wird das inoffiziell und unabhängig von den mittlerweile so vielen übertragenen Rechten und Gesetzen der Gesellschaft, von den meisten Internetnutzern so gesehen. Es ist ein Geben und Nehmen auf allen Ebenen, ob bei Wikipedia geteiltes Allgemeinwissen, bei facebook geteiltes Privatleben, in twitter geteilte private oder vielleicht sogar für die Allgemeinheit wichtige Neuigkeiten, bei youtube geteilte Videos, Filme und andere kreativen Kreationen, bei soundcloud geteilte musikalische Kreationen oder in Schülerforen geteilte Hausaufgaben - die Liste wäre beinahe unendlich fortführbar - es wird geteilt! So entwickeln sich nicht nur die durchs Internet geteilten und geschleusten Inhalte rasant und viel effektiver weiter, sondern auch das Internet selbst, es entstehen ständig neue Systeme des besseren Austausches, der Kommunikation und Zusammenarbeit der Menschen mit- und untereinander.
Bei den ganzen Vorteilen, die das Internet bietet, wirft die Verknüpfung dieser virtuellen Welt mit der stark durchkontrollierten und sich in eine ganz andere Richtung entwickelnden realen westlichen Gesellschaft in vielerlei Hinsicht Probleme auf. Neben der von Globalisierungs- und Internetkritikern häufig erwähnten Probleme bei der menschlichen Kommunikation, bzw. einer Rückentwicklung der realen Kommunikation und der immer schneller werdenden Schnelllebigkeit, ist auch auf die Probleme hinzuweisen, die sich neben den vielen Vorteilen, durch eine so globale, nahe zu immer zugängliche Bibliothek des Wissens, aber auch der Kreationen, der künstlerischen Werken, der Musik, wie gesagt des gesamten Digitalisierbaren, ergeben. So ist innerhalb kürzester Zeit (ca. ein Jahrzehnt) ein völliger Wertewandel diesbezüglich, so auch gegenüber der (künstlerischen) Kreationen, allgemein der Kunst, vorallem aber der Musik, Literatur und Videokunst geschehen. Durch den ständigen, meist konstenfreien Zugang zu diesen Kreationen bzw. durch eine erheblich bequemere und schnellere Weise an diese zu kommen, aber auch durch die schier unendliche Vielzahl und Größe an Angeboten, die durch die vereinfachten und fast mittelfreien Veröffentlichungsmöglichkeiten, die fast jedem zur Verfügung stehen, entstanden sind, ist der gesellschaftlich anerkannte Wert, zumindest finanziell, aber wie ich behaupte, auch ideel erheblich gesunken.

Wie die Gesellschaft mit einem solch schnellen Wandel der Möglichkeiten und sich daraus ergebenen neuen Werte umgehen soll, das weiß sie selbst meist nicht so recht. Der gesellschaftliche Schritt in das Internet ist nicht etwa mit dem von der Schallplatte zur CD oder mit dem von der Steinplatte zum Buch zu vergleichen. Es ist ein Schritt, der nicht nur bereits vorhandene Möglichkeiten verbessert, sondern einer, der neue hervorbringt. Einer, der ein ganz neues Leben ermöglicht. Die Menschen haben nun die Möglichkeit, auf fast allen kommunikativen Ebenen weltweit miteinander verbunden zu sein und sich auszutauschen, Ideen und Kreationen zu teilen. Bislang war dies so nicht möglich und rein theoretisch hat nun jeder Mensch mit Internetzugang die Möglichkeit, mit seinen Vorstellungen, Ideen, Meinungen und Kreationen weltweit und öffentlich present zu sein. Dieser Möglichkeit und auch der, diese offentlichen Kreationen zu konsumieren bzw. zu nutzen, müssen und sollten Grenzen gesetzt werden. Da dies durch die Politik und das Gesetz oftmals eher unzureichend, bzw. zeitlich "hinterherhinkend" geschieht und von außen entweder zu wenig, oder aus Sicht vieler, oft falsche und dem Internet nicht gerecht werdende, oftmals sehr einschränkende Grenzen, beispielsweise durch alte Institutionen, die für diese Grenzen in gleichen Gebieten in der "realen Welt" zuständig waren und sind (z.B. GEMA), gesetzt, gibt es Menschen, die versuchen, dieses Problem auf gleicher kollektiver Ebene und möglichst auf die Einzelenen, privaten Internetnutzer ausgerichtet, zu lösen. So stellen sich viele Internetnutzer, die privat erstellte Kreationen im Internet veröffentlichen bzw. mit der Gesellschaft teilen wollen, die Frage, welche Rechte sie und die Nutzer bzw. Konsumenten diesbezüglich haben und wie sie welche Rechte für ihre Kreation erlangen können. Auch unabhängig vom Internet sind viele Menschen nicht zufrieden mit dem gegebenen Urheberrecht und dem oft sehr hohen finanziellen Aufwand, wenn private Kreationen rechtlich abgesichert veröffentlicht werden sollen. Zudem wurde durch die beschriebene Situation im Internet, durch die Möglichkeit der freien Nutzung/Konsumierung von Kreationen und des Downloadens, der oftmals illegal oder rechtlich in unklarem Raum geschieht, eine heftige Aktuelle Urheber*innenrechtsdebatte ausgelöst.
Creative Commons hat zum Ziel, für dieses Problem für Autoren und Nutzer Lösungsmodelle zu bieten.


Was ist Creative Commons?

Creative Commons (abgekürzt CC, zu deutsch "Schöpferisches Gemeingut" bzw. Allmende) ist eine 2001 gegründete gemeinnützige Non-Profit-Organisation, die bei der Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte mit vorgefertigten Standard-Lizenzverträgen Hilfe bietet. Insgesamt gibt es von CC aktuell sechs verschiedene Lizenzverträge, mit denen ein Urheber einer Kreation auf einfache und kostenlose Weise Nutzungsrechte für seine Werke erlangen kann. CC hat hierbei keinerlei Rechte an dem Inhalt, stellt also keinen Verleger, Verwerter oder Vertragspartner dar, sondern stellt lediglich die Lizenzverträge zur Verfügung, die jeder Urheber nutzen kann, um rechtlich klarzustellen was mit seinem Werk geschehen, wie es genutzt und weiterbenutzt bzw. –verändert werden darf. Durch die CC-Lizenzverträge haben Urheber die Möglichkeit, besser selbst zu entscheiden, wie und unter welchen Bedingungen sie ihre Werke und Kreationen veröffentlichen wollen. Vorher hatten sie normalerweise nur die Wahl, ihre Inhalte entweder garnicht oder nur unter dem gesetzlichen Standardschutz „alle Rechte vorbehalte“ zu publizieren. Die Rechte für CC-lizenzierte Inhalte lassen sich deutlich einfacher und vor allem viel differenzierter, als mit dem Urheberrechtsgesetz alleine, und vor allem vom Urheber selbst festlegen. So ist es beispielsweise möglich, dem Nutzer zusätzliche Freiheiten zu geben. Je nach Lizenzvertrag kann man als Urheber so zum Beispiel erlauben, dass Nutzer die Kreation verändern bzw. weiterentwickeln und unter der gleichen CC-Lizenz wieder veröffentlichen dürfen. Auf der anderen Seite können Werke aber auch, was die Nutzungsbedingungen angeht, klar eingegrenzt und nichtkommerziell veröffentlicht werden. So bietet CC sowohl Urhebern als auch Konsumenten ein schnell verständliches, einfaches und zugleich komplexes Angebot an Modellen von Lizenzverträgen.
Ursprünglich richtet sich dieses Angebot besonders an Menschen, die kostenlos und ohne großen Aufwand Inhalte, wie Texte, Bilder, Videos oder Musik veröffentlichen bzw. konsumieren wollen. Mittlerweile gibt es aber zahlreiche Pilotprojekte, die zeigen, dass sich CC auch außerhalb von Anwendungen im Privaten bzw. durch "Laien" und einzelne Kreative bewehrt. So hat das NDR beispielsweise die Seundungen von Extra3 und ZAPP zum Herunterladen im Internet unter einer CC-Lizenz bereitgestellt.

Die CC-Lizenzverträge

Die sechs Lizennnzverträge setzen sich aus vier Grundmodulen zusammen.

Rechtemodule

Kurzform Modulname verkürzte Erklärung
by Namensnennung Der Name des Urhebers muss immer genannt werden.
nc Nicht kommerziell Es ist nicht erlaubt, dieses Werk für kommerzielle Zwecke zu verwenden oder es (nach EU-Recht) zum Selbstkostenpreis zu verkaufen.
nd Keine Bearbeitung Das Werk darf in keiner Weise verändert werden.
sa Weitergabe unter gleichen Bedingungen Das Werk darf zwar verändert werden, aber nach Veränderungen darf dieses Werk nur unter gleicher Lizenz weitergegeben werden.

Die aktuellen Lizenzverträge

Kurzform Lizenzname verkürzte Erklärung
by Namensnennung Der Name des Urhebers muss immer genannt werden.
by-sa Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen Der Name des Urhebers muss immer genannt werden. Das Werk darf zwar verändert werden, aber nach Veränderungen darf dieses Werk nur unter gleicher Lizenz weitergegeben werden.
by-nd Namensnennnung und keine Bearbeitung Der Name des Urhebers muss immer genannt werden. Das Werk darf in keiner Weise verändert werden.
by-nc Namensnennung, nicht kommerziell Der Name des Urhebers muss immer genannt werden. Es ist nicht erlaubt, das Werk für kommerzielle Zwecke zu verwenden oder es (nach EU-Recht) zum Selbstkostenpreis zu verkaufen.
by-nc-sa Namensnennnung, nichts kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Der Name des Urhebers muss immer genannt werden. Es ist nicht erlaubt, das Werk für kommerzielle Zwecke zu verwenden oder es (nach EU-Recht) zum Selbstkostenpreis zu verkaufen. Nach Veränderung darf dieses Werk nur unter gleicher Lizenz weitergegeben werden.
by-nc-nd Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung Der Name des Urhebers muss immer genannt werden. Es ist nicht erlaubt, das Werk für kommerzielle Zwecke zu verwenden oder es (nach EU-Recht) zum Selbstkostenpreis zu verkaufen. Das Werk darf in keiner Weise verändert werden.

Lizenzbedingungen

Jede Creative-Commons-Lizenz hat drei verschiedene Dokumente, in denen die Lizenzbedingungen durch CC erklärt sind.

  • Es gibt die Kurzversion, die hauptsächlich für Laien gedacht ist und die Grundgedanken dieser Lizenz enthält, jedoch rechtlich nicht maßgeblich ist. Der Benutzer kann sich hier nur einen guten überblick über den rechtlichen Ramen verschaffen.
  • Dann gibt es die Langversion der Lizenz in Form eines juristischen Volltextes. Diese Version ist alleine rechtlich maßgebend. Sie sind auch auf die jeweiligen staatlichen Rechtssysteme angepasst und sind rechtlich gültig.
  • Die Metadaten im RDF-Format sind international alle gleich und sorgen dafür, dass die Lizenzen von den Suchmaschinen im Internet erkannt werden.