Erziehungsinstitutionen: Familie

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  • Stellenwert der Familie als Erziehungsinstitution im Nationalsozialismus

Die Familie diente lediglich der Produktion von Nachkommen sowie deren Verpflegung und Versorgung im rein materiellen Sinn. Die erzieherische Funktion der Familie wurde auf das geringstmögliche Minimum reduziert; als Sozialisationsinstanz sollte sie weitgehend ausgeschaltet werden, während die eigentliche Sozialisation in der Schule und - vor allem - der HJ stattfand. Das lag daran, dass aus nationalsozialistischer Sicht die Familie - aufgrund der nicht möglichen absoluten Kontrolle der politischen Gesinnung aller Familienmitglieder - eine Bedrohung darstellte. Zu diesem Zweck sollten die einzelnen Familienmitglieder isoliert werden, indem sie an politischen Einrichtungen teilnahmen (Kinder - HJ, Mutter - NS-Frauenschaft, Vater - Beruf, ggf. auch Wehrpflicht und/oder Parteipflichten) und so wenig wie möglich Zeit miteinander verbrachten.

  • Funktion der Familie: Daraus ergibt sich als Funktion der Familie
    • in erster Linie die Zeugung von möglichst vielen Kindern (daher: Familiengründung als nationale Pflicht),
    • deren Versorgung sowie
    • das Vorleben der geschlechtsspezifischen Rollen.
    • beachte auch: Operation Lebensborn [1]

Veranschaulichung der Vorstellung von der idealtypischen Familie im Bild: [2]

  • Geschlechtsrolle im Nationalsozialismus
    • Mann
      • Oberhaupt der Familie: patriarchalische Familienstrukturen, in der der Vater als Ernährer der Familie die dominante Person ist
      • Soldat: verteidigt Familie, Volk und Vaterland
      • Stärke
      • Rollenvorbild für seinen Sohn: Weitergabe von Normen und Werten (Modellcharakter des Rollenbildes)
      • insgesamt wenig Anwesenheit in der Familie
    • Frau
      • Typus "Mutter": wurde von der NS-Propaganda als "Quelle der Nation" gepriesen, da von der Gebärfreudigkeit der Frauen die Zukunft des Volks abhing (Mutterkreuz als Anreiz: ab 4 Kinder Mutterkreuz in Bronze, ab 6 Kinder Mutterkreuz in Silber, ab 8 Kinder Mutterkreuz in Gold)
      • Der weibliche Mensch war im Nationalsozialismus nicht Frau, sondern Mutter. Sie wurden als "Staatsmütter" angesehen, denn die Kinder bekamen sie nicht für die Familie, sondern für den Staat.
      • Rolle in der Familie: untergeordnet (im Vergleich zum Vater) -> Führen des Haushalts, Unterstützung des Mannes, Gebären und Versorgung der Kinder, rechtlos (auch in juristischem Sinn)
      • Berufstätigkeit von Frauen war nicht erwünscht; Ausnahme: als Ersatz für die Männer, die im Krieg waren
  • Kinderlandverschickung
    • Verschickung von Kindern aus durch Luftangriffe gefährdeten Gebieten (v.a. Großstädten) in sichere Gegenden
    • Unterbringung in Lagern, bei Pflegefamilien oder Verwandten
    • Verschickung erfolgte ggf. auch gegen den Willen der Eltern zur Sicherung des Nachwuchses
    • nicht verschickt wurden Kinder aus rassisch oder politisch unerwünschten Familien, z.B. Kinder aus jüdischen Familien, da diese nicht als schützenswert angesehen wurden